Anmeldeformular
für den Lehrgang und die anschließende Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG
AGB sind unten aufgeführt
Hinweise zur Anmeldung:
Innerhalb von 2 Tagen erhalten Sie eine Email mit allen benötigten Infos und Lehrmaterial. Insbesondere sind ausführliche Hinweise in der Email enthalten, was notwendig ist um die Waffensachkundeprüfung bestehen zu können.
Bewacherlehrgänge beginnen jeweils am Freitag, einen Tag eher als die Sportschützen.
Lehrgänge für Bewacher :
Freitag bis Sonntag
Lehrgänge für Sportschützen, Sammler und Signalwaffenträger :
Samstag bis Sonntag
Waffensachkundeprüfung :
Sonntag direkt am Ende des Lehrgangs
Waffensachkunde Online Test:
Das Beherrschen des Online Test ist Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich vor Antreten des Lehrgangs mindestens für 25 Stunden den Online Test zu lernen.
Durch den Online Test erhalten Sie wichtige Grundkenntnisse für die Prüfung, die dann durch den Unterricht im Lehrgang vertieft werden.
Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung:
Durch das zuvorige Lernen des Online Tests sind Sie optimal auf unsere Prüfung vorbereitet. Bei anderen Anbietern dauern die Lehrgänge meistens über mehrere Wochenenden an. Bei uns entscheiden Sie selbst wann Sie lernen und können unsere Intensivschulung an nur einem Wochenende mit der Waffensachkundeprüfung direkt am Ende des Lehrgangs abschließen.
Benjamin Albrecht und Sebastian Reif
Die unten aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Dienstleister und Auftraggeber.
Sobald eine Anmeldung zum Lehrgang und zur Waffensachkundeprüfung vorliegt gelten die AGB als genehmigt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich die AGB und die oben aufgeführten Wichtigen Hinweise zum Lehrgang und zur Waffensachkundeprüfung zu lesen. In der Anmeldung per Email (durch das Anmeldeformular) gelten die AGB und WICHTIGEN Hinweise als anerkannt, wenn per Mausklick ein Kreuz an einem der frei wählbaren Termine gesetzt wurde. Durch das Absenden der Anmeldung per Email, kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Anmeldungen und sonstiger Schriftverkehr können auf elektronischen Wege per Email erfolgen und besitzen auch ohne handschriftliche Unterschrift rechtliche Gültigkeit. Bei einer telefonischen Anmeldung kommt ein mündlicher Vertrag zustande, der ebenfalls volle Gültigkeit besitzt. Die telefonische Anmeldung wird per Email bestätigt. Die AGB und Widerrufsfristen gelten hier gleichermaßen.
Widersprüche der AGB sind innerhalb einer Woche nach Anmeldung an folgende Emailadresse zu richten: waffensachkundeakademie@gmail.com
Gesetzliche Widerrufsfrist / Gesetzliches Widerrufrecht
Alle Teilnehmer der Waffensachkundelehrgänge / Waffensachkundeprüfungen können den jeweils zu stande gekommenen Vertrag in Textform innerhalb von 14 Tage nach der Anmeldung
widerrufen (per E‐Mail). Zur Wahrung der Widerruffrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf wird per Email bestätig.
Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist wird die komplette Lehrgangsgebühr fällig.
Widerruf senden an :
waffensachkundeakademie@gmail.com
Waffensachkunde Akademie Niedersachsen
Telefunkenstraße 8
29223 Celle
Vertragskündigung:
Wenn der Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen wurde, entstehen keine Kosten für den eigentlichen Lehrgang. Jedoch wird eine Schutzgebühr von 30 Euro für die schon erhaltene Waffensachkunde Arbeitsmappe fällig, die im PDF- Format übersendet wurde. Der volle Lehrgangsbetrag wird in jedem Fall fällig, wenn die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen verstrichen ist und zuvor kein Widerruf erfolgt ist.
Terminumbuchung:
Eine Terminumbuchung ist nicht möglich. Ausnahmefälle bestimmt die Waffensachkunde Akademie Niedersachsen selbst. Die Mindestteilnehmerzahl für den Lehrgang beträgt 20 Personen. Ohne das Erreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl, wird der Lehrgang nicht durchgeführt.
Lehrgangsgebühren:
Wird das in der Rechnung angegebene Zahlungziel (Datum oder Betrag) nicht eingehalten, kann der Lehrgangsleiter den Vetrag kündigen und der Lehrgangsplatz verfällt. Dafür bedarf es keiner Zustimmung des Teilnehmers.
Bei Ausfällen von Lehrgängen und Waffensachkundeprüfungen, die durch das Verschulden der Waffensachkunde Akademie Niedersachsen entstanden sind, wird der volle Lehrgangspreis zurückerstattet. Weitere Kosten werden nicht erstattet.
Fällt ein Lehrgang aus, da die Durchführung von den Behörden verboten wurde (z.B. aufgrund der Corona Pandemie oder durch ein Gesetz oder eine Verordnung), werden den Teilnehmern Ausweichtermine angeboten. Eine Erstattung der Lehrgangsgebühr ist nur vorgesehen, wenn das Verschulden (des Lehrgangsausfalls) bei der Waffensachkunde Akademie Niedersachsen liegt.
Haftung
Für eventuell auftretende Sachschäden oder Personenschäden (während des Lehrgangs), die nicht fahrlässig von den Lehrgangsträgern oder deren Dozenten verursacht wurden, wird keine Haftung übernommen. Teilnehmer benötigen eine gültige Haftpflichtversicherung und bestätigen dieses mit der Zustimmung der AGB. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
Sonstiges
Bei erfolgreichen Bestehen aller Prüfungsteile, wird dem Teilnehmer ein staatlich anerkanntes Zeugnis am Ende des Lehrgangs ausgehändigt. Es besteht keine Verpflichtung (des Lehrgangsträgers) anderweitige Bescheinigungen auszustellen.
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, jedoch übernehmen wir kein Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Verstößt ein Teilnehmer gegen Schießstandregeln, gegen die Hausordnung oder gegen jegliche Anordnungen der Schießaufsichten, Lehrgangsträger oder Dozenten, kann er vom Lehrgang ausgeschlossen werden.
Es besteht Anwesenheitspflicht auf dem Lehrgang. Wenn Teilnehmer zu spät zum Lehrgang erscheinen, verfällt der Lehrgangsplatz. Eine Rückerstattung der Lehrgangs-gebühr ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.
Mitglieder und Ex-Mitglieder von anerkannten -linksextremen -rechtsextremen -terroristischen oder -verfassungsfeindlichen -Organisationen sind von unseren Lehrgängen ausgeschlossen. Mit dem Zustimmen der AGB bestätigt der Teilnehmer nicht Mitglied oder Ex-Mitglied solch einer Organisation zu sein.
Mitglieder und Ex-Mitglieder (und Familienangehörige von Mitgliedern oder Ex-Mitgliedern) von Organisationen wie z.B. der Hells Angels und Banditos sind von unseren Lehrgängen ausgeschlossen.
Auch andere Organisationen die eine ähnliche Struktur wie die Hells Angels oder die Banditos aufweisen, sind von unseren Lehrgängen ausgeschlossen.
Mit dem Zustimmen der AGB bestätigt der Lehrgangsteilnehmer nicht Mitglied, Ex-Mitglied (oder Familienangehöriger von Mitgliedern oder Ex-Mitglieder) von einer der o.a. Organisation zu sein.
Die Aufzählung der vorherstehenden Organisationen ist nicht abschließend. Auch sogenannte Supporter Clubs und solche Organisationen (oder einzelne Personen)
die den o.a. ausgeschlossenen Organisationen nahe stehen, sind von unseren Lehrgängen ausgeschlossen. Die Zulassung (eines Anmelders) zur Teilnahme an unseren Waffensachkundelehrgängen obliegt allein der Auswahl der Lehrgangsträger der Waffensachkunde Akademie Niedersachsen.
Falsche oder unvollständige Angaben gegenüber der Waffensachkunde Akademie Niedersachsen haben einen sofortigen Ausschluß aus dem Waffensachkundekurs zur Folge, so dass der zustande gekommene Vertrag ungültig wird.
Teilnehmer die in der Vergangenheit wegen schwerer Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden (jegliche Raubstraftat, Bedrohung mit Waffen, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Erpressung, Nachstellung (die Aufzälung ist nicht abschließend) sind von unseren Lehrgängen ausgeschlossen.
Falschangaben führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Lehrgang.
Falls ein Lehrgangsteilnehmer die Prüfung nicht bestehen sollte, kann er die Prüfung ein einziges Mal komplett kostenfrei wiederholen. Bei erneuten Nichtbestehen, werden Nachprüfungen kostenpflichtig.
Verschwiegenheitspflicht
Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer der Auftragserfüllung und auch nach deren Beendigung, über alle Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Behördenmeldungen und ggf. zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung.
Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die Gerichtsstandvereinbarung gilt gleichermaßen für Inlandskunden und Auslandskunden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des
Dienstleisters, außer es wird vertraglich anders vereinbart.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame
Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht
zuwider läuft.
Ende der AGB.
Waffensachkundeprüfung / Waffensachkunde gültig in Hamburg , Niedersachsen , Schleswig-Holstein , Bremen , Nordrhein-Westfalen , Rheinland-Pfalz , Berlin, Mecklenburg-Vorpommern , Sachsen , Bayern , Sachsen-Anhalt , Saarland , Hessen , Thüringen , Brandenburg , Baden-Württemberg