Einige Vereine / Verbände fordern das Absolvieren von Standaufsichtslehrgängen, wenn man als verantwortliche Aufsichtsperson eingesetzt werden möchte.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Gesetzgeber nicht das Absovieren eines Aufsichtslehrgangs verlangt, um Aufsicht am Schützen führen zu dürfen.
Dem Gesetzgeber reicht die bestandene Waffensachkundeprüfung, dass man als Standaufsicht eingesetzt werden kann.
Wenn der Verein / Verband jedoch in seinem Bereich solch einen Lehrgang fordert, dann sind Aufsichts-Lehrgänge zu absolvieren.
Unser Waffensachkunde-Lehrgang vermittelt die kompletten theoretischen und gesetzlichen Regelungen der "verantwortlichen Aufsichtsperson".
Ein Schützenausweis kann von der WSAN ausgestellt werden, der die Vermittlung der kompletten theoretischen Inhalte bestätigt.
Mit diesem Schützenausweis kann man sich bei seinem Verein oder Jagdverband als verantwortliche Aufsicht registrieren lassen, wenn die Schulung der WSAN aktzeptiert wird. Die Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsicht, erfolgt immer in den jagdlichen oder anerkannten sportlichen Verbänden.
Die Entscheidung, eine Person als Aufsicht zu bestellen, trifft der Verein / Verband / Standbetreiber selbst.
Der Verein / Verband soll die Registrierung als Standaufsicht auf einer Vereins-Liste niederschreiben und zusätzlich ein Nachweisdokument der Aufsichtsperson aushändigen.
Die Beschulung der Standaufsicht ist in unserem Waffensachkundekurs enthalten
Waffensachkundeprüfung / Waffensachkunde gültig in Hamburg , Niedersachsen , Schleswig-Holstein , Bremen , Nordrhein-Westfalen , Rheinland-Pfalz , Berlin, Mecklenburg-Vorpommern , Sachsen , Bayern , Sachsen-Anhalt , Saarland , Hessen , Thüringen , Brandenburg , Baden-Württemberg .